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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Reifen-Arendt und den Käufern unterliegen ausschließlich den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herrn Vitali Arendt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Käufer finden keine Anwendung. Ferner sind sowohl die Firma Reifen-Arendt, als auch die Käufer an die Nutzungsbedingungen der Betreiber der zum Vertragsschluss genutzten Internetplattform gebunden.

§ 2 Sachmängelhaftung
1.1 Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, wenn ein Sachmangel vorliegt. Er kann zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Ware wählen. Reifen-Arendt ist zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
1.2 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt bei Vorliegen eines Sachmangels die Nacherfüllung nach Wahl von Reifen-Arendt durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Ware.
2. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und ist der Kunde Verbraucher, so kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, haftet Reifen-Arendt nach Maßgabe von § 11.
3. Mängelansprüche eines Verbrauchers bei Mängeln einer neuen Sache verjähren in zwei Jahren. Die Mängelansprüche eines Unternehmens verjähren bei neuen Sachen in einem Jahr; dies gilt nicht wenn und soweit Reifen-Arendt nach § 11 haftet und es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. Verjährungsfristen beginnen mit der Ablieferung.
4.1 Bei Verkauf gebrauchter Ware (Ausstellungsware) an einen Verbraucher verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr ab Lieferung der Ware; dies gilt nicht, wenn und soweit Reifen-Arendt nach Maßgabe von § 11 haftet und es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
4.2 Bei Verkauf gebrauchter Sachen an einen Unternehmer sind Sachmängelhaftungsansprüche ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn und soweit Reifen-Arendt nach Maßgabe von § 11 haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
5. Von Reifen-Arendt vertriebene Produkte sollten ausschließlich von geeigneten Fachunternehmen und nicht von Laien eingebaut werden. Werden Produkte nicht fachgerecht eingebaut und/oder verwendet, kann dies zu Rechtsnachteilen bei der Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen führen.
6. Die in §§ 478, 479 BGB geregelten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den vorstehenden Regelungen § 9.1 bis 9.5 unberührt.
7. Bei Annahme der Ware ist die Verpackung in jedem Fall vom Käufer zu prüfen. Bei Vorliegen eines offensichtlichen Transportschadens muss dieser sofort beim Zusteller und bei uns gerügt werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Eine Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse( Banküberweisung oder Paypal ) oder Zahlung bei Abholung der Ware.

§ 5 Verkaufsabwicklung
Darüber hinaus behält sich die Firma Reifen-Arendt vor, im Falle eines Nichtverkaufs oder eines Verkaufs zu einem geringeren Preis, Schadensersatzansprüche gegen den ursprünglichen Käufer geltend zu machen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
Die Firma Reifen-Arendt, ist berechtigt, sich externer Dienstleister zum Zwecke der Auktions- und Kaufabwicklung zu bedienen. Zu diesem Zweck sind die Daten der Käufer an den Dienstleister zu übermitteln. Der Käufer stimmt mit Abgabe seines Gebotes dem Kauf einer Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Kaufabwicklung ausdrücklich zu.
Die Angebote der Firma Reifen-Arendt in dem Onlineshop sind freibleibend. Damit ist die Firma Reifen-Arendt im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern die Firma Reifen-Arendt die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.

§ 6 Haftung
1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Reifen-Arendt uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Reifen-Arendt uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
2. Für solche Schäden, die nicht von § 11. 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Reifen-Arendt soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Reifen-Arendt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen von Vertragspflichten, die weder von § 11.1 noch von § 11.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Reifen-Arendt gegenüber Verbrauchern, jedoch begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
4. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

§ 7 Urheberrechte
Alle Artikelbeschreibungen, darin enthaltene Text und/oder Bildinformationen, Fotos, Desings, grafische Gestaltung des Templates und sonstige Bestandteile der Artikelbeschreibungen unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Kopie und/oder Vervielfältigung, auch Auszugsweise, in elektronischer, analoger und/oder sonstiger Form, sind generell nicht ohne die schriftliche Genehmigung der Firma Reifen-Arendt erlaubt.

§ 8 Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
 

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